Zwischenbilanz unserer Bürgerklage gegen #CETA #TTIP

Von | 5. Februar 2015

Marianne Grimmenstein
Deutschland

5. Feb. 2015 — Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

mit Freude kann ich mitteilen, dass ich immer mehr Post erhalte. Bitte machen Sie weiter so! Bis jetzt sind 4000 Leute der Klage beigetreten. Ich betone nochmals, dass der Beitritt wirklich nichts kostet, aber diese Klage braucht ganz viel moralische Unterstützung. Bitte unterschreiben Sie nicht nur die Petition, sondern treten Sie der Klage per Vollmachterklärung bei.

Drucken Sie die Vollmachtserklärung aus und senden Sie sie mir per Post zu (die Adresse finden Sie auf der Vollmachtserklärung):

Erster Link zu Vollmachterklärung: www.change.org/CETA-Vollmacht

Zweiter Link: sollte der o.g. Link nicht funktionieren, können Sie alter

nativ auch diesen Link verwenden: www.change.org/CETA-Vollmacht-Format-2

Es wird mir immer wieder die Frage gestellt, warum gerade Artikel 38 Grundgesetz (allgemeines Wahlrecht), auf den sich die Vollmachtserklärung bezieht, durch CETA verletzt wird. Durch die Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA erhalten die Investoren solche enormen Rechte, dass der Staat seine Schutzfunktion verliert. Artikel 38 GG wird also durch dieses Abkommen nicht nur verletzt, sondern ganz ausgehöhlt. Der Bürger kann zwar wählen, wen er will, aber er kann keine Veränderungen mehr mit seinem Wahlrecht herbeiführen. Die Verwaltungen bzw. die Politiker werden völlig entmachtet.

Auch Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene und Volksentscheide auf Landesebene würden vollkommen wirkungslos sein, weil nur die Rechte der Investoren geschützt sind. Bürgerentscheide und Volksentscheide gehören auch zu Wahlrecht.

Wir müssen unsere demokratischen Rechte gemeinsam verteidigen, bevor es zu spät ist. Deshalb bitte ich jede und jeden der CETA-Klage unbedingt beizutreten.

Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein