TTIP –> USA sollen zukünftig bei europäischen Gesetzen mitreden

Von | 27. Januar 2015

Internes Dokument zu TTIP belegt:
USA sollen zukünftig bei europäischen Gesetzen mitreden

 

Grafik regulatorische Kopperation

Wie die FAZ heute (27.1.2015) berichtet,sollen die USA zukünftig ein Mitspracherecht bei europäischen Gesetzesvorhaben erhalten. Die Zeitung beruft sich dabei auf einen ihr vorliegenden, internen Entwurf der EU-Kommission für ein Verhandlungspapier zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP. Betroffen wären demnach Gesetze auf EU- ebenso wie auf deutscher Bundes- und Länderebene.

Vorgesehen ist, dass sich die beiden Vertragsparteien von TTIP, also die USA und die Europäische Union, in regelmäßigen Abständen über geplante Gesetzesvorhaben informieren. Sollen in Europa neue Gesetze erlassen werden, würden diese also zunächst den USA vorgelegt und umgekehrt. Mitzuteilen wären jeweils Ziel und Umfang des geplanten Gesetzes, der Zeitplan und eine Auflistung möglicher Folgen für den transatlantischen Handel. Ziel der sogenannten „regulatorischen Kooperation“ ist es,eine Art Frühwarnsystem für Gesetze zu schaffen, die den Handel zwischen Europa und den USA behindern könnten. Für den Umwelt- und Verbraucherschutz dürfte sich das als katastrophal erweisen.

TTIP gefährdet weitere Fortschritte beim Umwelt- und Verbraucherschutz

Ein Beispiel: in Europa wird seit Jahren über eine strengere gesetzliche Kontrolle von hormonell wirksamen Chemikalien diskutiert. So könnte deren Verwendung in Alltagsprodukten wie Kosmetika und Körperpflegeprodukten verboten werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag würde unter TTIP zunächst den USA vorgelegt. Wenn die USA Einwände gegen das Vorhaben anmelden – und bei dem genannten Beispiel wäre davon auszugehen – könnten sie von der EU verlangen, wissenschaftliche Belege dafür vorzulegen, dass das geplante Gesetz tatsächlich erforderlich ist. Europa käme so in einen Rechtfertigungszwang gegenüber den USA. Und umgekehrt gilt im Übrigen das Gleiche: So könnten europäische Banken beispielsweise Einwände gegenüber neuen Gesetzen zur Regulierung des US-Finanzmarktes anmelden – einem Bereich, in dem die USA der EU weit voraus sind.

Zwar soll keine der beiden Seiten ein Vetorecht durch die regulatorische Kooperation bekommen. Dennoch kann man sich leicht ausmalen, dass das geplante Mitspracherecht die Hürden für zukünftige Fortschritte im Umwelt- und Verbraucherschutz deutlich erhöht. Wenn bei jedem Gesetzesvorhaben zunächst auf mögliche Bedenken aus Amerika eingegangen werden muss, erhöht das den bürokratischen Aufwand um ein Vielfaches. Es öffnet außerdem Tür und Tor für die frühzeitige Einflussnahme von Lobbyisten. Diese könnten Einfluss auf Gesetze nehmen, lange bevor sie überhaupt in die parlamentarischen Prozesse gelangen. Im Ergebnis steht zu befürchten, dass viele sinnvolle Gesetzesvorhaben abgeschwächt, verzögert oder ganz auf Eis gelegt werden, wenn sie dem Handelspartner auf der anderen Seite des Atlantiks nicht passen.

Das jetzt bekannt gewordene Dokument bestätigt unsere Befürchtungen hinsichtlich TTIP.Dieses Abkommen greift massiv in die Souveränität unserer demokratisch gewählten Parlamente ein und gefährdet jeden weiteren Fortschritt beim Umwelt- und Verbraucherschutz. Die Kommission liefert damit einen weiteren Beleg, warum die TTIP-Verhandlungen abzubrechen sind.