TTIP, CETA, TiSA und die Folgen – Fachtagung am 11.04.2015 in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin

Von | 15. Januar 2015

TTIP, CETA, TiSA und die Folgen – Fachtagung am 11.04.2015 in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin

Bundesfachausschuss Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Ver.di

Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)

Neue Richtervereinigung e.V (NRV)

Rechtsanwaltskammer Berlin

mit freundlicher Unterstützung der Landesvertretung Baden-Württemberg

TTIP, CETA und TISA, Auswirkungen auf Rechtsstaat und Demokratie?

Die EU-Kommission verhandelt mit Kanada über das Freihandelsabkommen CETA, mit führenden westlichen Wirtschaftsnationen über das Abkommen TISA und mit den USA über das Transatlantic Trade and Investment Partnership-Abkommen (TTIP). Seit dem Vertrag von Lissabon ist die EU-Kommission für Handels- und Investitionsabkommen allein zuständig und darf auch über Investitionsschutzregeln und Schiedsgerichtsklauseln zugunsten von Investoren (Investor-state-dispute-settlement) verhandeln und entscheiden. Alle Verhandlungen verlaufen strikt geheim, die Öffentlichkeit und die Abgeordneten des europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente haben keinen Zugang zu den Verhandlungstexten. Der ausgehandelte Text von CETA wurde inzwischen in einer vorläufigen Fassung in englischer Sprache veröffentlicht. Das Europäische Parlament kann nur über den fertig ausgehandelten Text abstimmen, aber keinerlei Änderungen verlangen (anders in den USA, wo der Kongress auch Änderungen verlangen kann).

Diese völkerrechtlichen Verträge können weitreichende Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Deutschland und Europa haben, in den Bereichen Daseinsvorsorge, Umwelt- und Klimaschutz, Verbraucherschutz, Kultur, Lebensmittelsicherheit, Sicherheit von Finanzprodukten, Arbeitsbedingungen. Alle Abkommen bedürfen als gemischte Abkommen der Zustimmung der nationalen Parlamente, in Deutschland von Bundestag und Bundesrat.

Angesichts der weitreichenden Auswirkungen auf alle Menschen in Europa ist eine Diskussion dieser Freihandelsabkommen in Kenntnis der vollständigen Texte in den Parlamenten und in der Zivilgesellschaft erforderlich. Dabei müssen auch die Folgen für die Menschen, ihre Arbeits- und Lebensbedingungen fundiert eingeschätzt werden. Als Juristinnen und Juristen wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, die Auswirkungen der verhandelten Freihandels- und Investitionsschutzabkommen auf den Rechtsstaat und die Demokratie in Deutschland und Europa zu diskutieren.

Wir laden ein zu einer juristischen Fachtagung

am Samstag, den 11. April 2015 in Berlin in den Räumen der Landesvertretung Baden-Württemberg,Tiergartenstraße 15, 10785 Berlin

Tagungsablauf:

9.30 – 10.00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer/-innen, Registrierung

10.00 bis 12.00 Uhr Block I

Auswirkungen des Investor-state-dispute-settlements in CETA und TTIP auf den Rechtsstaat

Referate

Herr Prof. Christian Tietje (Universität Halle) :

Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit: Rechtsstaatliche Probleme?

Frau Dr. Kiyomi von Frankenberg (Universität Köln):

Die Gefährdung von Rechtsstaat und Demokratie durch Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen

Moderation: Herr Thorsten Beck (VRiLAG)

12.00 bis 13.00 Uhr Mittagessen

13.00 bis 15.00 Uhr Block II

Auswirkungen der Liberalisierungsverpflichtungen auf die nationalstaatliche Demokratie und kommunale Selbstverwaltung, insbesondere auf die nationale und kommunale Regulierungsbefugnis

Referate

Herr Prof. Dr. Markus Krajewski (Universität Erlangen):

Auswirkungen der Handels- und Investitionsabkommens mit USA und Kanada (TTIP und CETA) auf den Rechtsrahmen für öffentliche Dienstleistungen in Europa?

N. N.:

Auswirkungen der geplanten Abkommen auf Arbeits- und Sozialstandards

Moderation: Herr Martin Wenning-Morgenthaler (VRiLAG)

15.00 bis 15.30 Uhr Kaffeepause

15.30 bis 17.30 Uhr Block III

Podiumsdiskussion mit anschließender Öffnung in das Publikum

Podiumsteilnehmer:

Herr Frank Bsirske (Bundesvorsitzender Ver.di)

Herr Dr. Berend Diekmann (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referatsleiter USA, Kanada, Mexiko)

Frau Stormy-Annika Mildner (BDI)

Herr Detlef Raphael (Beigeordneter Deutscher Städtetag)

Herr Prof. Dr. Andreas Fisahn (Universität Bielefeld)

Moderation: Herr Stephan Hebel (Journalist)

Organisatorische Hinweise:

Ort: Landesvertretung Baden-Württemberg in 10785 Berlin, Tiergartenstraße 15 (Ecke Stauffenbergstraße), Zufahrt mit Bus 200 von S-/U-Bahnhof Potsdamer Platz Richtung Bahnhof Zoo 2 Stationen oder zu Fuß 1 km

Anmeldung: Wegen der begrenzten Anzahl von Teilnehmerplätzen wird um Anmeldung per Mail oder schriftlich gebeten bei
Neue Richtervereinigung e.V. Bundesbüro
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Email:
Tel: 030-4202 2349 Fax 030-4202 2350

Es wird um Angabe von 1. Name, Vorname, Titel, 2. Institution/ Organisation, 3. Beruf, 4. Anschrift und 5. Emailadresse und um Einverständnis mit der Veröffentlichung der Teilnehmer*innendaten (ohne Anschrift und Emailadresse) gebeten.

Kostenbeitrag: Von den Tagungsteilnehmer*innen wird ein Kostenbeitrag von € 30,00 erhoben, der nach Anmeldebestätigung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Neuen Richtervereinigung e.V. IBAN DE67760350000000599000 BIC UMWEDE7N unter Angabe des Verwendungszwecks -Fachtagung 11.04.2015- zu überweisen ist.