Bericht über unseren Film- u. Diskussionsabend am 09.04.2014 zum Thema TTIP

Von | 13. April 2014

Attac Aalen informierte über das umstrittene Freihandelsabkommen (TTIP).

Immer mehr Menschen in unsrem Land sind beunruhigt von Informationen, die aus den geheimen Verhandlungen über das geplante Abkommen zwischen den USA und der EU an die Öffentlichkeit gelangen. Attac Aalen lud deshalb am Mittwoch, dem 9.April, zu einem Informationsabend über dieses Abkommen ein.

Kurzfilme informierten und regten einen lebendigen Austausch von Informationen und Meinungen an.

Nicht der vorgesehene Abbau von Zöllen beunruhigt sondern der Abbau von Regelungen des Verbraucher-und Umweltschutzes und von Arbeitnehmerrechten, die von großen Konzernen und Investoren als Handelshemmnisse bzw. Beeinträchtigung ihrer Profite empfunden werden. So darf in den USA z.B. Geflügelfleisch vor dem Verkauf durch ein Chlorbad desinfiziert werden. Schweine dürfen vor der Schlachtung mit Wachstumshormonen behandelt werden. Die amerikanische Agroindustrie will mit solchen Produkten auf den europäischen Markt, zu dem sie bisher keinen Zugang haben. Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen sind in Amerika inzwischen selbstverständlich. In Europa gibt es bisher für sie enge Grenzen, die dem Geschäft dieser Industrie im Wege stehen. Das Abkommen würde die europäischen Standards absenken. Es gibt aber durchaus auch Regelungen in den USA, von denen sich europäische Konzerne eingeengt fühlen und die sie durch das TTIP gerne loswürden.

Ist das Abkommen einmal verabschiedet, können Konzerne gegen Staaten klagen, die Regelungen beschließen, der ihren Profit beeinträchtigen. Im Rahmen eines ähnlichen Freihandelsabkommens klagt z.Zt. eine US-amerikanische Firma gegen einen Bundesstaat von Kanada, der Fracking verbietet. Gewinnt sie den Prozess, muss der kanadische Steuerzahler dem Konzern Schadensersatz leisten.

Erkämpfen Gewerkschaften etwa in Deutschland Verbesserungen, die den Profit ausländischer Investoren schmälern, können diese Deutschland verklagen.

Zuständig für solche Klagen wären nicht die ordentlichen Gerichte der Länder sondern außerstaatliche Schiedsgerichte. Revisionen wären nicht zugelassen.

Die Teilnehmer an den Verhandlungen sind zu 90% Vertreter großer Konzerne und Interessengruppen. Organisationen des Verbraucher- und Umweltschutzes und Gewerkschaften sind, wenn überhaupt, nur in ganz geringer Zahl dabei. Eine öffentliche Diskussion des Projekts ist nicht erwünscht.

In der Diskussion am 9.4. wurde deutlich, dass eine solche dringend geboten ist. Es wurde ein Beispiel genannt, wo ein breiter zivilgesellschaftlicher Protest ein Abkommen dieser Art gestoppt hat. Besorgnis erregte aber, dass die Bundesregierung in Brüssel erst vor wenigen Wochen die Zulassung einer genveränderten Maissorte durchgewinkt hat, obwohl die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung dagegen ist. Umso wesentlicher ist der Protest der Basis gegen ein Abkommen, der bisher übliche Regelungen des Umwelt- und Verbraucherschutzes und Rechte der Arbeitnehmer aushebeln würde.

TTIP: Verkauft nicht unsere Zukunft!

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